Hauptuntersuchtung (HU) inkl. Abgasuntersuchung gem. § 29 StVZO

Die Hauptuntersuchung am Fahrzeug ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten, müssen die Fahrzeuge regelmäßig untersucht werden. Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen sich die Prüfingenieure von GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH in Stuttgart für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplaketten an.

Als GTÜ-Vertragspartner sind wir im amtlichen Bereich seit vielen Jahren Wettbewerber von TÜV und DEKRA und setzen im Namen und auf Rechnung der GTÜ amtliche Prüfungen sowie z. B. die Hauptuntersuchung inkl. „AU“ für Sie um.

Hauptuntersuchung (HU) inkl. AU - Die Prüfstelle GmbH
Foto: Fotograf/GTÜ

Wie lese ich die HU-Plakette?

Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen sind der Monat und das Jahr, in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt nochmals zusätzlich Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Farben, die jährlich wechseln. 

Gelb bedeutet: Ihr Fahrzeug muss im Jahr 2021 zu Hauptuntersuchung, mit der braunen Plakette erst wieder im Jahr 2022 etc.

 

Plakette erhalten?

hu-plakette 2023
Foto: Fotograf/GTÜ

Wenn Ihr Auto keine Mängel oder nur kleinere Mängel aufweist, bekommen Sie eine gültige Plakette der aktuellen Farbe auf Ihr amtliches Kennzeichen geklebt. Im Mai 2018 wurde eine neue Mangelkategorie eingeführt. Seitdem gibt es bei der technischen Überprüfung neben dem „Geringen Mangel“ und dem „Erheblichen Mangel“ auch eine Kategorie „Gefährlicher Mangel“. Konkret bedeutet dies für den Autofahrer, dass er mit diesem Mangel den Verkehr gefährdet. Aber er darf dennoch mit seinem Fahrzeug nach Hause oder besser gleich in die Kfz-Werkstatt zur Reparatur fahren.

 

Fristen für die Hauptuntersuchung

Der zeitliche Abstand zwischen den Untersuchungen für PKW beträgt normalerweise 24 Monate. Eine Ausnahme besteht bei den Pkw nach der ersten Kfz-Zulassung, bei denen die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten fällig ist.
Seit dem 1. Juli 2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten die Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).
Was passiert, wenn Sie eine abgelaufene Plakette haben? Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet als die „normale“ HU.
Um der Frist nicht zu verpassen, empfehlen wir Ihnen, den kostenlosen GTÜ-Erinnerungsservice zu nutzen. Melden Sie sich an und wir erinnern Sie gerne an Ihre nächste Untersuchung bei dem GTÜ-Partner. Im Anschluss können Sie direkt einen Termin bei einem der Partner für Ihr Auto bzw. Fahrzeug vereinbaren.